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Rauchwarnmelder retten Leben!

Rauchwarnmelder sind lebensrettende Geräte, die in der Lage sind, frühzeitig vor gefährlichen Rauchentwicklungen zu warnen, die durch Brände verursacht werden. In Deutschland ist die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Häusern gesetzlich vorgeschrieben.

Rauchwarnmelderpflicht

Die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt sowohl für vermieteten als auch für selbstgenutzten Wohnraum. Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer verankert. Seit Anfang Juni 2022 müssen auch die Bestandsgebäude in Sachsen laut sächsischer Bauordnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023.

Zuständigkeit für die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern

In Deutschland ist der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Erstinstallation der Rauchwarnmelder zuständig. Die Wartung von Rauchwarnmeldern wird in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. In allen Bundesländern verpflichtet die Bauordnung den Eigentümer zur Wartung der Rauchmelder im selbstgenutzten Wohnraum Bei vermietetem Wohnraum verpflichten die Bauordnungen in einigen Bundesländern ebenfalls den Eigentümer zur Wartung der installierten Rauchmelder.

Wer darf die Melder warten?

Die Wartung von Rauchwarnmeldern kann vom Mieter oder vom Eigentümer durchgeführt werden, je nach Mietvertrag und Bundesland. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wartungspflicht vertraglich zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbaren oder sie komplett auf Dritte, also externe Dienstleister zu übertragen.

DIN Norm für Rauchwarnmelder

Es regeln hauptsächlich zwei Normen die Verwendung zulässiger Rauchwarnmelder. Diese sind die Anwendungsnorm DIN 14676 und die Gerätenorm DIN EN 14604. Nur Rauchwarnmelder, die den Anforderungen der Gerätenorm DIN EN 14604 entsprechen und nach den Kriterien der Norm geprüft sind, dürfen für den Einbau in Wohnungen verwendet werden.

Die Einhaltung der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 wird durch herstellereigene Kontrollen und Prüfungen von unabhängigen Produktzertifizierungsstellen sichergestellt. Alle im europäischen Raum verkauften Rauchmelder müssen das CE-Zeichen tragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Rauchwarnmelder ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes in Wohngebäuden sind. Ihre korrekte Installation und regelmäßige Wartung sind entscheidend für ihre Wirksamkeit und können im Brandfall Leben retten.

Das Q-Label

Das Q-Label ist ein eingetragenes, europäisches Qualitätszeichen zur Kennzeichnung von Rauchmeldern. Es wird ausschließlich an Rauch- und Funkrauchmelder vergeben, welche erweiterte Anforderungen erfüllen. Diese wurden vom Forum Brandrauchprävention e.V. in Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes erarbeitet, und in der Richtlinie vfdb 14-01 zusammengefasst.

Die anspruchsvollen Kriterien für das Qualitätszeichen „Q“ wurden vom deutschen Forum Brandrauchprävention e.V. entwickelt. Das „Q“ gilt heute europaweit als das Qualitätszeichen für zuverlässige und geprüfte Qualität für Rauchmelder.

Einige der Anforderungen für die Q-Zertifizierung sind:

  • Das Gerät muss eine fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren haben.
  • Es muss eine ausreichende Stabilität aufweisen.
  • Es muss einen angemessenen Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern bieten.
  • Es muss die relevanten Anforderungen der Produktnorm DIN EN 14604 erfüllen.

Rauchmelder mit dem Q-Zeichen werden von einem unabhängigen Institut sprichwörtlich „auf Herz und Nieren“ geprüft. 

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